Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2018
1. Grundsätzliches 2. Preise 3. Versand 4. Zahlungen 5. Lieferfristen 6. Reklamationen 7. Garantie Zu diesem Zweck sind die Artikel, ausgenommen eingebaute Apparate, unzerlegt und franko Haus zuzustellen. Von der Garantie ausgeschlossen sind: Wir lehnen jegliche Ansprüche, welche über die oben umschriebene Garantiepflicht hinausgehen, ab. Insbesondere sind alle weitergehenden Garantieleistungen (wie Minderung oder Wandelung) und jede weitere Haftung für direkte oder indirekte, mit der Lieferung oder dem Betrieb zusammenhängende Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Falschbestellungen, Rücksendungen Innerhalb der Frist (siehe 6.) von 8 Tagen ab Lieferdatum kann Lagerware zurückgesendet werden, vorausgesetzt die Ware und Verpackung befinden sich im Neu- und Originalzustand. Für die Wiedereinlagerung werden 10% des Bestellwertes aber mind. CHF 10.00 verrechnet. Ware, die bei uns nicht Lagerware ist, projektbezogene Artikel oder Spezialartikel können weder zurückgenommen noch erstattet werden. 9. Prospekte, Kataloge und Preislisten 10. Gerichtsstand: CH-5612 Villmergen, Max Bertschinger AG, 5612 Villmergen
Conditions générales à partir du 01.01.2018
1. Conditions Les présentes conditions générales font partie intégrante des offres, confirmations de commande et factures. Des conditions particulières ne seront acceptées uniquement que si nous les confirmons par écrit. 2. Prix Les prix et autres indications dans nos prix courants s'entendent sans engagement pour nous, en francs suisses, et peuvent être modifiés en tout temps, sans avis préalable. Les commandes sont facturées aux prix valables à la date de livraison. Les augmentations de prix dès la date de la commande sont à la charge du client. Nos prix écrits lors des confirmations de commande restent valables jusqu'à la date convenue. 3. Expédition L'expédition des commandes d'une valeur supérieure à CHF 50.00 est faite franco domicile (station en aval) ou franco frontière suisse non dédouanée. Les dégâts éventuels subis par le produit sont à la charge du client dès sa sortie d'usine. Une assurance de transport peut être conclue sur demande et aux frais de l'acheteur. Il sera facturé CHF 10.00 de frais pour les commandes inférieures à CHF 50.00. Pour les factures de livraison faites par Express ou Cargo-Rapid ainsi que pour les colis d'une longueur de 100 cm ou plus, les frais supplémentaires et le supplément pour les paquets encombrants seront facturés au prix coûtant.span> 4. Paiements 14 jours avec 2% d'escompte ou 30 jours net à partir de la date de facturation. Les articles faisant l'objet de nos factures restent notre propriété jusqu'au paiement du montant total (avec intérêts et frais). Nous nous réservons le droit de propriété sur tous les articles vendus jusqu'à reception du prix de vente intégral et pouvons procéder à l'inscription correspondant au Registre des Pactes des Réserves de Propriété de l'Office des Poursuites compétent. Nous débitons CHF 20.00 de frais pour chaque rappel de paiement. Les réclamations éventuelles ne permettent pas de retenir le paiement. L'appel pour défauts n'annule pas l'obligation de respecter les conditions de paiement. 5. Délais de livraison Nous nous efforçons d'observer les délais convenus, mais ils sont sans engagement et leur dépassement éventuel ne saurait en aucune façon donner lieu à une demande d'indemnité ou à une annulation de commande. 6. Réclamations Le destinataire est tenu de contrôler la marchandise dès réception. Toute réclamation doit être faite par écrit dans les 8 jours. Les dommages de transport doivent être annoncés dans les 3 jours à l'entreprise de transport. Les exécutions spéciales ne seront ni échangées, ni reprises. Les renvois non affranchis ne sont pas acceptés. 7. Garantie Tous nos articles sont garantis. Nous nous engageons à réparer à nos frais les défauts de matériel ou de construction qui nous sont signalés au cours du délai de garantie. A cet effet, les articles non démontés doivent nous être renvoyés directement à la fabrique, port payé, exception faite des appareils encastrés dans les cuisines professionnelles. La garantie n'est pas valable pour: - Les frais du transport - Les lampes témoins et lampes pour éclairage intérieur - Les dommages, suite à une utilisation non appropriée, un entretien insuffisant ou une soumission à des efforts excessifs. 8. Reprise des articles Dans 8 jours après notre Livraison, nous facturons 10% de la valeur de l'article mais on moins CHF 10.00 pour le restockage. Nous ne facturons pas les décomptes des fabricants pour les marchandises que nous n'avons pas en stock. À condition que la marchandise soit dans son emballage d'origine et à l'état neuf. 9. Prospectus, catalogues et prix courant Les dimensions, poids, données techniques et illustrations de nos prix courants, catalogues, dessins et documentation technique ne nous engagent pas. Nous nous réservons le droit de les changer en tout temps sans avis préalable. 10. For du tribunal: CH-5612 Villmergen, Max Bertschinger AG, 5612 Villmergen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Max Bertschinger AG Ausgabe August 2016
1. Allgemeines Für die von der Max Bertschinger AG, nachfolgend Besteller, und einem Lieferanten erteilten Aufträge zur Lieferung von Waren und zur Erbringung von werkvertraglichen Leistungen gelten ausschliesslich die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen der Max Bertschinger AG. Weitere oder anders lautende Bestimmungen des Lieferanten haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Besteller ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
2. Bestellung und Vertragsabschluss Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Max Bertschinger AG schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief mit oder ohne Unterschrift) erteilt oder bestätigt worden sind. Entsprechendes gilt auch für Nachträge oder Änderungen. Die Bestellung ist vom Lieferanten innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich zu bestätigen. Geschieht dies nicht, ist der Besteller zum Widerruf der Bestellung berechtigt, ohne dass dem Lieferanten daraus Ansprüche entstehen. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen zu den Bestellungen sind nur dann wirksam, wenn Max Bertschinger AG diesen ausdrücklich zustimmt.
3. Preise und Zahlungsbestimmungen Ist nichts anderes vereinbart, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise als Festpreise und bleiben bis zum Ablauf des Vertrages verbindlich. Die vereinbarten Preise schliessen sämtliche Leistungen, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind, insbesondere die Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport, mit ein. Zahlungen erfolgen durch Überweisung in der vereinbarten Währung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes nebst allen technischen und kaufmännischen Unterlagen am Bestimmungsort mit 2 % Skonto nach Rechnungseingang oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
4. Liefertermine und Lieferbedingungen Die in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Der Lieferant hat den Besteller von einer sich abzeichnenden Verspätung unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Massgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der vertragsmässigen Ware am Bestimmungsort. Wird der Liefergegenstand nicht termingerecht geliefert, befindet sich der Lieferant mit Verfall des Termins in Verzug. Der Besteller ist von der Pflicht zur Mahnung befreit. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sich der Besteller damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Der Lieferant verpflichtet sich, unabhängig eines Verschuldens oder des Nachweises eines Schadens, für jede angefangene Woche des Verzuges der Lieferung eine Konventionalstrafe von 1 % des Preises der bestellten Ware bis zu einem Umfang von maximal 10% zu bezahlen. Der Besteller ist zusätzlich berechtigt, den nachgewiesenen, durch den Verzug entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Darüber hinaus kann der Besteller mit einer Nachfrist von 7 Tagen auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
5. Erfüllungsort, Gefahrübergang und Eigentumserwerb Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware gemäss der Bestellung zu liefern ist oder an dem eine Werk- oder Dienstleistung zu erbringen ist. Die Gefahr geht mit Lieferung am Erfüllungsort gegen Empfangsbestätigung oder, wenn dies vereinbart ist, mit der Abnahme auf den Besteller über. Das Eigentum am Liefergegenstand geht mit der Lieferung am Erfüllungsort oder mit der Übergabe an einen vom Besteller beauftragten Spediteur über.
6. Abnahme Nach Eingang der Lieferung wird die Ware auf offensichtliche Mängel, Identität, Menge und Transportschäden untersucht. Eine weitergehende Prüfungspflicht besteht innerhalb der Gewährleistungs- und Garantiefrist nicht. Mängel werden innerhalb angemessener Frist nach ihrer Entdeckung angezeigt. Eine weitergehende Rügepflicht besteht nicht.
7. Garantien und Gewährleistung Der Lieferant gewährleistet, dass der Liefergegenstand keinen seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mangel aufweist, die zugesicherten Eigenschaften hat und den vorgeschriebenen Leistungen, Spezifikationen und einschlägigen Vorschriften entspricht. Für alle Lieferungen gilt eine Garantie- und Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Eine verlängerte Garantie- und Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gilt für Gegenstände oder Teile, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk (worunter auch ein in ein Gebäude eingebautes Gerät gehört) eingebaut werden sollen. Die Garantie- und Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Wird der gelieferte Gegenstand vom Besteller bestimmungsgemäss in ein Endprodukt eingebaut, so beginnt die Garantie- und Gewährleistungsfrist erst im Zusammenhang mit der Abnahme des Endprodukts an den Kunden des Bestellers. Zeigt sich während der Garantie- oder Gewährleistungsfrist, dass die Lieferung oder Teile davon mangelhaft sind, so ist der Lieferant verpflichtet, nach Wahl des Bestellers die Mängel auf seine Kosten an Ort und Stelle unverzüglich zu beheben bzw. beheben zu lassen oder kostenlos mangelfreien Ersatz zu liefern. Alle durch die Reparatur oder Ersatzlieferung entstehenden Zusatzkosten trägt der Lieferant. Ist der Lieferant mit der Behebung von Mängeln säumig oder besteht ein dringender Fall, so ist der Besteller berechtigt, die Mängel auf Kosten und Risiko des Lieferanten selbst zu beheben oder beheben zu lassen
8. Schutzrechte Dritter und Produkthaftung Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar gegen in- oder ausländische Schutzrechte verstossen wird und stellt den Besteller und seine Abnehmer von allen sich aus einer Verletzung solcher Rechte ergebenden Ansprüche frei. Darüber hinaus haftet der Lieferant für jeden weiteren Schaden, der dem Besteller aus einer Verletzung solcher Rechte entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant Waren ausschliesslich nach den Angaben und Anweisungen des Bestellers erstellt hat und nicht weiss, dass die Herstellung eine Rechtsverletzung im vorgenannten Sinn darstellt. Der Lieferant stellt den Besteller von sämtlichen Produkthaftpflichtansprüchen Dritter frei, die dem Verantwortlichkeitsbereich des Lieferanten zuzuordnen und auf die vom Lieferanten gefertigten oder gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind.
9. Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Wareneinkauf und dessen Änderungen.
10. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Villmergen/AG.
Max Bertschinger AG Allmendstrasse 7 CH-5612 Villmergen
Telefon 056 618 78 78
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